Förderung
In unserer Kurzübersicht informieren wir Sie über die wichtigsten bundesweiten Förderprogramme für:
Die wichtigsten bundesweit fördernden Institutionen sind dabei:
Eine individuelle Auswertung in Frage kommender staatlicher und regionaler Förderprogramme bietet die Fördermittel-Datenbank "Förderkompass Energie".
Allgemeines zur Förderung
Fördermittel sind in der Regel nicht unbegrenzt verfügbar, sondern auf eine bestimmte jährliche Höhe begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht meist nicht. Die meisten Förderungen werden auf Antrag gewährt. Mit der geförderten Maßnahme darf häufig erst begonnen werden, wenn ein schriftlicher Förderbescheid vorliegt. Deswegen sollten Eigentümer sich gut informieren und unterschiedliche Förderangebote vergleichen.
Beachten Sie besonders:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) / www.kfw.de
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank) bietet für Neubauvorhaben oder die Altbausanierung zinsgünstige Darlehen an. Die KfW-Darlehen müssen bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden.
Informationshotline der KfW: 01801-33 55 77 (Ortstarif)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) / www.bafa.de
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen Zuschuss zu einer umfassenden Energiesparberatung für ältere Wohngebäude an. Den Antrag auf Bezuschussung muss ein vom BAFA anerkannter "Vor-Ort-Berater" stellen.
Zudem wird vom BAFA die Installation von Solarkollektoranlagen und Biomasseanlagen bezuschusst.
Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) / www.erneuerbare-energien.de
Eine Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien erfolgt auch über das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dieses Gesetz verpflichtet den nächstgelegenen Netzbetreiber zur Aufnahme und Vergütung des Stroms aus Erneuerbaren Energien.
Ausführliche Informationen zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) erhalten Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums, Ihrer Kommune oder Ihrem Energieversorger.