Fördermöglichkeiten

Förderung
In unserer Kurzübersicht informieren wir Sie über die wichtigsten bundesweiten Förderprogramme für:

  • die energetische Sanierung von Wohngebäuden
  • den energieeffizienten Neubau von Wohngebäuden
  • die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
  • den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden

Die wichtigsten bundesweit fördernden Institutionen sind dabei:

  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank)
  • Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Eine individuelle Auswertung in Frage kommender staatlicher und regionaler Förderprogramme bietet die Fördermittel-Datenbank "Förderkompass Energie".

Allgemeines zur Förderung
Fördermittel sind in der Regel nicht unbegrenzt verfügbar, sondern auf eine bestimmte jährliche Höhe begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht meist nicht. Die meisten Förderungen werden auf Antrag gewährt. Mit der geförderten Maßnahme darf häufig erst begonnen werden, wenn ein schriftlicher Förderbescheid vorliegt. Deswegen sollten Eigentümer sich gut informieren und unterschiedliche Förderangebote vergleichen.

Beachten Sie besonders:

  • wer Anträge für das Förderprogramm stellen darf,
  • was genau gefördert wird,
  • die Kumulierbarkeit mit anderen Förderungen oder Zuschüssen,
  • die Konditionen der Förderung (bei Krediten z. B. Laufzeit, Zinssätze, Tilgung, Sicherheiten),
  • die Auszahlbedingungen
  • den aktuellen Stand der noch verfügbaren Fördermittel

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) / www.kfw.de
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank) bietet für Neubauvorhaben oder die Altbausanierung zinsgünstige Darlehen an. Die KfW-Darlehen müssen bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden.
Informationshotline der KfW: 01801-33 55 77 (Ortstarif)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) / www.bafa.de
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen Zuschuss zu einer umfassenden Energiesparberatung für ältere Wohngebäude an. Den Antrag auf Bezuschussung muss ein vom BAFA anerkannter "Vor-Ort-Berater" stellen.

  • Ansprechpartner beim BAFA: Referat 411, Tel: 06196-908-400

Zudem wird vom BAFA die Installation von Solarkollektoranlagen und Biomasseanlagen bezuschusst.

  • Ansprechpartner beim BAFA: Referate 434/435/436, Tel: 06196-908- 625

Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) / www.erneuerbare-energien.de
Eine Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien erfolgt auch über das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dieses Gesetz verpflichtet den nächstgelegenen Netzbetreiber zur Aufnahme und Vergütung des Stroms aus Erneuerbaren Energien.
Ausführliche Informationen zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) erhalten Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums, Ihrer Kommune oder Ihrem Energieversorger.

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